FIDA
Veröffentlicht am
10.12.2025
Aktualisiert am
05.11.2026
Lesezeit
3 min
Stand: 5. November 2026
FIDA (Financial Data Access) war der Vorschlag der Europäischen Kommission für eine EU-Verordnung über den Zugang zu Finanzdaten. Sie sollte das Open-Banking-Prinzip der PSD2 über Zahlungskonten hinaus auf den gesamten Finanzsektor ausdehnen. Am 4. November 2026 hat die Kommission in ihrem Arbeitsprogramm für 2027 angekündigt, den Vorschlag zurückzuziehen. Der häufigste Irrtum dazu: FIDA ist nie geltendes Recht geworden. Es gibt keine FIDA-Pflichten – und mit der Rücknahme wird es sie auf absehbare Zeit auch nicht geben.
Was der Vorschlag vorsah
Der Entwurf vom 28. Juni 2023 wollte Kundinnen und Kunden ein Recht geben, ihre Finanzdaten durch Dritte abrufen zu lassen – deutlich über das Zahlungskonto hinaus. Vier Bausteine trugen ihn:
- Weiter Anwendungsbereich: Kredite und Hypotheken, Spareinlagen, Wertpapier- und Kryptoanlagen, Altersvorsorgeprodukte, Versicherungen (ohne Kranken- und Lebensversicherung) sowie Kreditwürdigkeitsbewertungen
- Financial Information Service Provider (FISP): eine neue, erlaubnispflichtige Kategorie von Dienstleistern
- Financial Data Sharing Schemes: von den Marktteilnehmern selbst zu entwickelnde Regelwerke für Schnittstellen, Haftung und Vergütung – die Kommission hätte nur ersatzweise per delegiertem Rechtsakt eingegriffen
- Permission Dashboards: eine Übersicht erteilter Datenfreigaben, jederzeit widerrufbar
Mit der Verordnung wären zugleich die Verordnungen über die europäischen Finanzaufsichtsbehörden und die DORA-Verordnung geändert worden.
Abgrenzung zu PSD2, PSD3 und PSR
FIDA hätte die Zahlungsverkehrsregulierung nicht ersetzt, sondern neben ihr gestanden: Die PSD2 regelt den Zugang zu Zahlungskonten, FIDA sollte die übrigen Finanzdaten erfassen. Die Rücknahme berührt deshalb weder die bestehenden PSD2-Schnittstellen noch das laufende Verfahren zu PSD3 und PSR. Was entfällt, ist der verbindliche Rahmen für alles, was jenseits des Zahlungskontos liegt.
Der Weg bis zur Rücknahme
Das Parlament hat nie einen Standpunkt in erster Lesung beschlossen; die Verfahrensakte steht bis heute auf „Awaiting Parliament’s position in 1st reading“. Im Anhang III des Arbeitsprogramms 2027 – der Liste der Rücknahmen – steht FIDA als Nummer 5. Die Kommission begründet das so:
„The file has been pending with co-legislators more than three years. No trilogues have taken place since June 2025 and the file is unlikely to secure support in the Council within a reasonable timeframe.“
Wichtig für die Einordnung: Die Rücknahme ist angekündigt, nicht vollzogen. Das Arbeitsprogramm nennt für alle 18 gelisteten Vorhaben lediglich eine Frist von sechs Monaten, keinen Termin. Bis dahin bleibt der Vorschlag formal in der Schwebe.
Was davon bleibt
Der Zugang zu Zahlungskonten bleibt unverändert geregelt. Für Daten jenseits davon gibt es vorerst kein unionsweit verbindliches Zugangsrecht; der Austausch bleibt damit eine Frage vertraglicher Vereinbarungen und marktgetriebener Standards, an denen unter anderem die Berlin Group arbeitet. Ob freiwillige Lösungen tragen, was eine Verordnung hätte erzwingen sollen, ist offen – die Erfahrung mit früheren Anläufen spricht dafür, dass Reichweite und Verbindlichkeit dabei geringer ausfallen.
Bedeutung für Banken und Zahlungsdienstleister
Für Institute, die FIDA-Vorarbeiten begonnen haben, entfällt der Zeitdruck – der Aufwand ist deshalb nicht verloren. Berechtigungsverwaltung, saubere Datenhaltung und belastbare Schnittstellen werden ohnehin gebraucht: für PSD3 und PSR, für die Empfängerprüfung und für die Anbindung digitaler Identitäten. Wer die Bausteine als FIDA-Projekt gebaut hat, sollte sie als allgemeine Fähigkeit weiterführen statt sie einzumotten.
Offen bleibt, ob das Thema in anderer Form zurückkommt. Mehrere Verbände haben nach der Ankündigung einen Nachfolgeansatz gefordert; angekündigt ist bislang keiner. Das ist eine Erwartung, keine beschlossene Sache.