SCC (SCL)

Veröffentlicht am

19.08.2026

Aktualisiert am

19.08.2026

Lesezeit

3 min

Definition

SEPA Card Clearing (SCC) ist das Verfahren, mit dem in Deutschland kartengestützte Zahlungen zwischen den beteiligten Instituten verrechnet werden. Technisch handelt es sich um eine Erweiterung der SEPA-Lastschrift: Die Zahlung wird als Einzug im Format der SDD übertragen, angereichert um kartenspezifische Daten in einem Zusatzcontainer.

Abgewickelt wird SCC über den SEPA Clearer (SCL) der Deutschen Bundesbank, die den Dienst im Frühjahr 2015 aufgenommen hat. Erfasst sind girocard-Zahlungen einschließlich der co-badged Varianten, Bargeldauszahlungen am Geldautomaten und Prepaid-Kartenzahlungen.

Historie: SCC ist kein EPC-Verfahren

Die Einordnung von SCC verwirrt regelmäßig, weil das Kürzel wie ein weiteres SEPA-Scheme neben SCT und SDD klingt. Das ist es nicht und der Grund liegt in der Geschichte der europäischen Kartenstandardisierung.

Das European Payments Council (EPC(opens in new tab)) hatte 2006 das SEPA Cards Framework (SCF) veröffentlicht, das einheitliche Grundsätze für Kartenzahlungen im SEPA-Raum setzen sollte. Im November 2015 zog das EPC dieses Rahmenwerk nach zehn Jahren zurück, mit der Begründung es seinen die zentralen Ziele (flächendeckende EMV-Umstellung von Karten, Terminals und Geldautomaten) erreicht. 2016 übergab das EPC die Kartenstandardisierung an die neu gegründete European Cards Stakeholders Group, die ihren Zuschnitt später erweiterte und heute als European Payments Stakeholders Group (EPSG) firmiert. Dort wird das SEPA Cards Standardisation Volume gepflegt.

Das EPC führt also kein Karten-Rulebook mehr (anders als bei SCT, SDD und Verification of Payee) und es gibt für Karten kein EPC-Scheme, dem Institute beitreten könnten.

In diese Lücke stieß die Berlin Group, ein europäisches Standardisierungsgremium ohne Scheme-Funktion. Sie entwickelte das SEPA Card Clearing Framework, das kartenausgelöste Transaktionen mit den vorhandenen SEPA-Nachrichten abwickelbar macht, statt ein eigenes Format zu schaffen. Die deutsche Kreditwirtschaft migrierte ihre Kartenverfahren zwischen 2013 und 2015 auf diesen Standard. Inzwischen werden mehr als vier Milliarden kartenausgelöste Transaktionen jährlich darüber verrechnet.

Die Bundesbank betreibt SCC als Clearing-Dienst auf Basis eines Berlin-Group-Standards und nicht auf Basis eines EPC-Rulebooks.

Abgrenzung zu Card Schemes

Ein Card Scheme (girocard, Visa, Mastercard, American Express) definiert das Produkt: Wer darf Karten ausgeben, wer darf sie akzeptieren, wie läuft die Autorisierung, wer haftet bei Missbrauch, welche Entgelte und Interchange-Regeln gelten, wie werden Streitfälle entschieden, und unter welcher Marke tritt das Ganze auf. Der Karteninhaber sieht das Scheme auf der Karte, am Terminal und in den Bedingungen.

SCC regelt nichts davon. Es setzt an, wenn die Autorisierung längst erfolgt ist, und beantwortet nur noch eine Frage: Wie gelangt die Forderung des Händlerinstituts in strukturierter Form zur Bank des Karteninhabers, und wie wird der Betrag verrechnet. SCC kennt weder Karte noch PIN noch Terminal – es transportiert das Ergebnis.

Beide Ebenen greifen ineinander: girocard ist das Scheme, SCC ist der Clearing-Weg, den dieses Scheme in Deutschland nutzt. Dieselbe Trennung findet sich im Überweisungsverkehr, wo das EPC-Rulebook das Scheme und der SEPA Clearer den Abwicklungsweg darstellt, nur dass es bei Karten eben kein europäisches Scheme gibt.

Technische Umsetzung

SCC nutzt die bekannten ISO-20022-Nachrichten der Lastschrift in eigenen Versionsständen:

NachrichtFunktion
pain.008.002.04Einreichung Kunde an Bank
pacs.003.002.04Einzug im Interbankenverkehr
pacs.004.002.04Rückgabe nach Verrechnung
pacs.007.002.04Widerruf mit Betragsrückholung
pacs.002.001.05Ablehnung vor Verrechnung

Die kartenspezifischen Angaben, etwa Terminal- und Händlerkennung, Autorisierungsdaten und Zeitpunkt der Transaktion, werden im Zusatzcontainer SUPL.017.002.01 transportiert. Für die Verrechnung selbst sind sie ohne Bedeutung; sie werden durchgereicht und stehen den beteiligten Instituten zur Zuordnung und Reklamationsbearbeitung zur Verfügung.

Unterschiede zur SEPA-Lastschrift

Trotz des gemeinsamen Formats verhält sich SCC deutlich anders als eine reguläre SDD:

  • Keine Mandatsdaten – an die Stelle des Lastschriftmandats tritt die Autorisierung am Terminal
  • Keine Vorlauffristen – die Verrechnung erfolgt am jeweiligen Geschäftstag ohne die bei Lastschriften üblichen Einreichungsfristen
  • Kein strukturierter Verwendungszweck – die Zuordnung erfolgt über die Kartendaten im Zusatzcontainer
  • Eigener Satz an R-Transaktionen – Rückgabemöglichkeiten und Fristen folgen der Kartenlogik, nicht dem Lastschrift-Rulebook

Wer SCC wie eine Lastschrift behandelt, stolpert genau über diese Punkte.

Relevanz für Banken

Für Institute mit Kartengeschäft ist SCC ein eigener Verarbeitungsstrang, der zwar Formate mit der Lastschrift teilt, aber getrennte Regeln, Fristen und Reklamationsprozesse mitbringt. Praktisch bedeutet das: eigene Validierungs- und Verarbeitungslogik im Zahlungsverkehrssystem, eine Anbindung an den SEPA Clearer  (in Deutschland überwiegend über EBICS), sowie ein Reklamationsprozess, der die Kartendaten aus dem Zusatzcontainer auswerten kann.

Strategisch bleibt SCC ein nationaler Sonderweg, solange es kein europäisches Karten-Scheme gibt.

Quellen