DTAZV

Veröffentlicht am

21.08.2026

Aktualisiert am

21.08.2026

Lesezeit

2 min

Definition

DTAZV (Datenträgeraustausch Auslandszahlungsverkehr) ist das deutsche Dateiformat für die beleglose Einreichung von Auslandszahlungen durch Firmenkunden. Es wurde 1986 vom Zentralen Kreditausschuss verabschiedet und ist in Anlage 3 zum DFÜ-Abkommen spezifiziert.

DTAZV deckt alles ab, was nicht als SEPA-Zahlung läuft: Überweisungen in Fremdwährung, Zahlungen in Länder außerhalb des SEPA-Raums, Eilüberweisungen und Scheckziehungen.

Das Format wird zum 14. November 2026 abgeschaltet und durch pain.001.001.09_AXZ ersetzt.

Aufbau

DTAZV ist ein satzorientiertes Format mit festen Feldpositionen, d.h. jede Information steht an einer definierten Stelle innerhalb eines Datensatzes mit fester Länge. Fünf Satzarten sind definiert:

SatzBedeutungLänge
QDatei-Vorsatz mit den für die gesamte Datei geltenden Angaben256 Byte
TEinzelzahlungssatz mit dem eigentlichen Auftrag768 Byte
VMeldedatensatz Transithandel256 Byte
WMeldedatensatz Dienstleistungen, Übertragungen und Kapitalverkehr256 Byte
ZDatei-Nachsatz mit Kontrollsummen zur Abstimmung256 Byte

Q und Z kommen genau einmal je Datei vor und klammern die Zahlungssätze ein.

Die Zahlungsart steuert das Feld T22: Standardüberweisung, EU-Standardüberweisung bis 50.000 Euro, taggleiche Eilüberweisung, sowie verschiedene Formen der Scheckziehung.

Der Zeichensatz ist begrenzt auf Großbuchstaben, Ziffern und wenige Sonderzeichen. Umlaute werden ersetzt: aus Ä wird AE, aus ß wird ss. Diese Beschränkung stammt aus der Zeit der Magnetbandkassetten und Disketten, denen das Format seinen Namen („Datenträger“) verdankt.

Die Meldesätze zum Außenwirtschaftsrecht

Eine Besonderheit hebt DTAZV von reinen Zahlungsformaten ab: Es transportiert zugleich die Meldungen nach Außenwirtschaftsrecht, die die Deutsche Bundesbank zur Erstellung der Zahlungsbilanz benötigt.

Meldepflichtig sind grundsätzlich Zahlungen ab 12.500 Euro an Gebietsfremde oder für deren Rechnung; reine Wareneinfuhren sind ausgenommen. Diese Angaben werden über die Sätze V und W übermittelt, wobei der Auftraggeber im Feld Q9 mit „J“ oder „N“ steuert, ob die Meldedaten an die Bundesbank weitergeleitet werden sollen.

Ablösung zum 14. November 2026

Die Deutsche Kreditwirtschaft kündigt DTAZV zum 14. November 2026 ab. An seine Stelle tritt die ISO-20022-Nachricht pain.001.001.09_AXZ in den Ausprägungen GBIC_4 und GBIC_5. Zugleich löst die EBICS-Auftragsart AXZ die bisherige Auftragsart AZV ab.

Wie bei den MT-Formaten verschwindet mit der Abschaltung nicht die Notwendigkeit, historische Dateien lesen zu können. Archive, Recherchen und Reklamationen zu Altfällen laufen weiter.

Quellen