SCT Inst

Veröffentlicht am

19.08.2026

Aktualisiert am

19.08.2026

Lesezeit

2 min

Definition

SCT Inst (SEPA Instant Credit Transfer) ist das Echtzeit-Überweisungsverfahren des European Payments Council. Anders als bei der klassischen SCT wird der Betrag nicht im Stapel wochentags zum nächsten Verarbeitungslauf verrechnet, sondern innerhalb von Sekunden, rund um die Uhr, an jedem Tag des Jahres.

Kernmerkmale

Ausführungszeit: Der Zahler muss spätestens zehn Sekunden nach Absenden eine Rückmeldung erhalten. Das Rulebook 2025 unterteilt diese Frist erstmals in Zwischenschritte: nach fünf Sekunden bestätigt die Bank des Empfängers den Eingang, nach sieben Sekunden haben zwischengeschaltete Stellen ihre Verarbeitung abgeschlossen, nach neun Sekunden liegt der Status bei der Bank des Zahlers. Zeitstempel werden auf die Millisekunde genau geführt.

Kein Höchstbetrag: Ursprünglich war SCT Inst auf 15.000 Euro je Zahlung begrenzt, später auf 100.000 Euro. Mit dem Rulebook 2025 entfällt die Obergrenze auf Scheme-Ebene vollständig. Einzelne Institute dürfen weiterhin eigene Limits aus Risikoerwägungen setzen.

Endgültigkeit: Die Gutschrift ist unwiderruflich. Es gibt kein Widerspruchsrecht wie bei der SDD; eine Rückholung ist nur über eine Rücküberweisung des Empfängers oder ein Recall-Verfahren möglich.

Verfügbarkeit: 24 Stunden an 365 Tagen. Damit entfallen Geschäftstage, Annahmeschlusszeiten und Valutaregeln, die den klassischen Zahlungsverkehr prägen.

Die Instant Payments Regulation

Die Verordnung (EU) 2024/886 hat SCT Inst von einem freiwilligen Angebot zur Pflicht gemacht. Die Stichtage sind gestaffelt:

TerminPflicht
9. Januar 2025Euroraum: Empfang von Echtzeitüberweisungen
9. Oktober 2025Euroraum: Versand, Entgeltparität, VoP(opens in new tab), neues Sanktionsscreening
9. Januar 2027Außerhalb des Euroraums: Empfang
9. Juli 2027Außerhalb des Euroraums: Versand und VoP

Die Verordnung bringt vier Anforderungen mit, die über das reine Tempo hinausgehen:

Entgeltparität: Eine Echtzeitüberweisung darf den Kunden nicht mehr kosten als eine herkömmliche SEPA-Überweisung. Damit ist das frühere Aufpreismodell vieler Institute entfallen.

Verification of Payee: Vor der Autorisierung ist der Empfängername gegen die IBAN zu prüfen. Diese Pflicht gilt nicht nur für Echtzeitüberweisungen, sondern für alle SEPA-Euro-Überweisungen.

Verändertes Sanktionsscreening : An die Stelle der Prüfung jeder einzelnen Transaktion tritt der mindestens tägliche und anlassbezogene Abgleich des eigenen Kundenbestands gegen die EU-Sanktionslisten. Das ist eine der weitreichendsten Änderungen, weil sie ein etabliertes Kontrollmodell ersetzt und praktisch die einzige Möglichkeit ist, die Zehn-Sekunden-Frist einzuhalten.

Berichtspflichten: Institute müssen der Aufsicht regelmäßig über Entgelte, Ablehnungsquoten und weitere Kennzahlen berichten.

Abwicklung

SCT Inst nutzt dieselben ISO-20022-Nachrichten wie die klassische Überweisung – pacs.008 für die Zahlung, pacs.002 für die Statusmeldung, pacs.004 für Rückgaben sowie camt.056 und camt.029 für Recalls, allerdings in eigenen Versionsständen und mit einer grundlegend anderen Verarbeitungslogik: einzeln statt im Stapel, synchron statt asynchron.

Die Verrechnung erfolgt nicht über den SEPA Clearer, der auf Stapelverarbeitung ausgelegt ist, sondern über echtzeitfähige Systeme. Die beiden zentralen sind TIPS (TARGET Instant Payment Settlement) im Verbund der TARGET Services sowie RT1 von EBA CLEARING. Deutsche Institute erreichen den Echtzeitverkehr über eines dieser Systeme oder über einen dienstleistenden CSM.

Quellen