Verification of Payee (VoP)
Veröffentlicht am
19.08.2026
Aktualisiert am
24.08.2026
Lesezeit
2 min
Definition
Verification of Payee (VoP) bezeichnet die Prüfung, ob der vom Zahler angegebene Empfängername zur angegebenen IBAN passt. Vor der Autorisierung einer Überweisung fragt die Bank des Zahlers (Requesting PSP) bei der Bank des Empfängers (Responding PSP) ab, ob Name und Kontoidentifikator übereinstimmen, und zeigt dem Zahler das Ergebnis an. Ziel ist die Reduzierung von Fehlüberweisungen und von Betrugsformen wie CEO Fraud und Authorised Push Payment Fraud (APP Fraud).
Regulatorischer Rahmen
VoP ist über die Instant Payments Regulation (Verordnung (EU) 2024/886) verpflichtend. Anders als der Name der Verordnung nahelegt, gilt die Pflicht nicht nur für Instant Payments, sondern für alle SEPA-Euro-Überweisungen.
- 9. Oktober 2025: Pflicht für Zahlungsdienstleister im Euroraum
- 9. Juli 2027: Pflicht für Zahlungsdienstleister außerhalb des Euroraums
Weitere Vorgaben der Verordnung: Der Dienst muss für den Zahler kostenfrei sein. Zahler, die keine Verbraucher sind, können auf VoP verzichten (Opt-out) und den Dienst jederzeit wieder aktivieren. Führt der Zahler die Überweisung trotz einer Warnung aus, geht die Haftung für eine Fehlleitung auf ihn über.
Das EPC VOP Scheme
Das European Payments Council (EPC) hat mit dem VOP Scheme Rulebook den einheitlichen Rahmen für die Abwicklung geschaffen. Version 1.0 gilt seit Oktober 2025; Version 1.1 wurde im März 2026 veröffentlicht und wird zum 20. September 2026 wirksam, Version 2.0 folgt Ende November 2026. Der Geltungsbereich entspricht der EPC List of SEPA Scheme Countries.
Technische Umsetzung
Die Kommunikation zwischen den Instituten erfolgt über eine vom EPC spezifizierte Inter-PSP-API (REST/JSON, keine ISO-20022-Nachrichten). In der Praxis binden sich Institute über einen RVM (Routing and Verification Mechanism) an, der Anfragen weiterleitet und beantwortet. Für das Auffinden des zuständigen RVM je IBAN dient der EPC Directory Service (EDS). Die Absicherung der Kommunikation erfolgt über qualifizierte Zertifikate nach eIDAS (siehe QWAC).
Relevanz für Banken
VoP betrifft nicht nur den Zahlungsverkehrskern, sondern auch Online- und Mobile-Banking-Frontends, Firmenkundenkanäle wie EBICS, Stammdatenpflege und Namensschreibweisen sowie Betrugsprävention und Reporting. Kritisch sind Verfügbarkeit und Antwortzeiten: Da VoP jeder Überweisung vorgelagert ist, wirken sich Latenzen unmittelbar auf die Kundenerfahrung aus. Zusätzlichen Aufwand verursachen Massenzahlungen aus Firmenkundenverfahren, die vor Einreichung geprüft werden müssen.
Quellen
- Verordnung (EU) 2024/886 (Instant Payments Regulation), insbesondere Art. 5c
- EPC: Verification Of Payee Scheme Rulebook (EPC218-23)
- EPC: VOP Scheme Inter-PSP API Specification
- EPC: EPC Directory Service (EDS) – Spezifikationen