DEAN (Digital Euro Account Number)
Veröffentlicht am
30.09.2026
Aktualisiert am
30.09.2026
Lesezeit
2 min
Stand: 29. September 2026
Definition
Die DEAN (digital euro account number) ist die eindeutige Kontonummer eines Digital-Euro-Zahlungskontos. Sie identifiziert das Konto und macht seinen Inhaber für eingehende Zahlungen erreichbar. Anders als gelegentlich dargestellt, ist sie keine zweite Kontonummer für den gewohnten Zahlungsverkehr: Die IBAN bleibt für Überweisung und Lastschrift zuständig, die DEAN gilt ausschließlich für Konten im digitalen Euro.
Alle Angaben dieses Eintrags stammen aus dem Entwurf des Digital Euro Scheme Rulebook. Der Entwurf ist nicht verabschiedet, Aufbau und Regeln können sich noch ändern; die jeweils aktuelle Fassung veröffentlicht die EZB auf ihrer Rulebook-Seite.
Aufbau im Vergleich zur IBAN
Die DEAN ist bewusst anders gebaut als die IBAN. Beide tragen Prüfziffern nach demselben Verfahren, aber die DEAN verzichtet auf jeden Hinweis auf Land und Institut (genau das macht sie übertragbar).
| Merkmal | DEAN | IBAN |
|---|---|---|
| Länge | 18 Stellen, alphanumerisch | bis 34 Stellen, länderabhängig (Deutschland 22) |
| Stellen 1–2 | EU – fest für alle | Ländercode nach ISO 3166 (DE, FR, IT …) |
| Stellen 3–4 | Prüfziffern nach ISO/IEC 7064, MOD 97-10 | Prüfziffern nach ISO/IEC 7064, MOD 97-10 |
| Stelle 5 | Kennziffer: 0 für Privatpersonen, 1 für Unternehmen | – |
| Stellen 6–18 | 13-stellige laufende Nummer | – |
| Basisteil | Stellen 5–18 bilden die BEAN (Basic European Account Number) | Stellen 5 bis Ende bilden die BBAN mit Bankleitzahl und Kontonummer |
| Länderbezug | keiner | im Ländercode enthalten |
| Institutsbezug | keiner | über die Bankleitzahl enthalten |
| Vergabe | von der DESP erzeugt, vom Zahlungsdienstleister zugewiesen | vom kontoführenden Institut vergeben |
| Bei Institutswechsel | bleibt erhalten | ändert sich |
| Gilt für | Digital-Euro-Zahlungskonten | Konten im SEPA-Zahlungsverkehr |
Vergabe und Übertragbarkeit
Die DESP erzeugt die DEAN auf Anforderung eines Zahlungsdienstleisters, einzeln bei der Kontoeröffnung oder im Voraus als Vorrat. Der Zahlungsdienstleister weist sie anschließend dem Nutzer zu. Weil die Nummer weder Land noch Institut bezeichnet, bleibt sie beim Wechsel des Zahlungsdienstleisters erhalten; der Kunde ist danach unter derselben Nummer erreichbar. Eine Privatperson führt höchstens ein Digital-Euro-Zahlungskonto und damit eine DEAN, Unternehmen können mehrere führen. Wird eine physische Karte ausgegeben, verlangt das Rulebook den Aufdruck der DEAN auf der Karte.
Alias und Alias-Lookup
Eine 18-stellige Nummer eignet sich nicht zum Diktieren. Dafür sieht das Rulebook den Alias vor: einen kurzen Wert, den der Nutzer freiwillig hinterlegt und über den seine DEAN gefunden wird. Je Aliastyp ist genau ein Wert zulässig, und jeder Alias verweist auf genau eine DEAN.
Der Entwurf lässt bisher allein die Mobilfunknummer zu. Das zugehörige Datenfeld ist jedoch mit dem allgemeinen ISO-Codeverzeichnis für Proxy-Typen belegt, das etwa auch E-Mail-Adressen kennt. Eine spätere Erweiterung um weitere Aliastypen (für Unternehmen naheliegend ist eine feste Unternehmenskennung wie die LEI) ist daher zu erwarten, aber nicht beschlossen.
Der Alias-Lookup-Dienst der DESP löst auf: Zu einem Alias liefert er die DEAN und die Kennung des kontoführenden Zahlungsdienstleisters, zu einer DEAN allein dessen Kennung. Erst damit weiß die Seite des Zahlers, wohin die Zahlung geht.