PSD3 und PSR

Veröffentlicht am

01.10.2026

Aktualisiert am

01.10.2026

Lesezeit

2 min

Stand: 1. Oktober 2026

Definition

PSD3 ist kein einzelner Rechtsakt, sondern ein Paket aus zweien: der Richtlinie PSD3, die Zulassung und Beaufsichtigung der Zahlungsdienstleister regelt und von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden muss, und der Verordnung PSR, die unmittelbar gilt und die Verhaltensregeln enthält (Betrugshaftung, Empfängerüberprüfung, Open Banking).

Stand des Verfahrens

Parlament und Rat haben sich am 27. November 2025 vorläufig geeinigt, der Wirtschafts- und Währungsausschuss des Parlaments hat den Text am 5. Mai 2026 gebilligt. Was aussteht, ist die förmliche Annahme und die Veröffentlichung im Amtsblatt. Inhaltlich steht damit fast alles fest, rechtlich gilt bis dahin weiter die PSD2.

Die Fristen laufen erst ab der Veröffentlichung: Nach dem Kompromisstext gilt die PSR mit dem Inkrafttreten, die Artikel zur Empfängerüberprüfung folgen 27 Monate später, und die Mitgliedstaaten haben 21 Monate Zeit, die PSD3 umzusetzen. Ein belastbares Datum gibt es erst mit dem Amtsblatt.

Was sich ändert

Ein Punkt vorweg, weil er oft falsch dargestellt wird: Die Verification of Payee ist kein Vorhaben der PSR, sondern geltendes Recht aus der Instant Payments Regulation und zwar für Überweisungen allgemein, nicht nur für Echtzeitüberweisungen. Die PSR erfasst die Zahlungen, die dort nicht geregelt sind und knüpft an den Abgleich Erstattungs- und Ausgleichsansprüche.

Themaheute (PSD2 und IPR)nach PSD3 und PSR
Verification of PayeePflicht für Überweisungen in Euro, nicht nur für Echtzeitüberweisungenzusätzlich für die Zahlungen, die die IPR nicht erfasst
Haftung beim Abgleichkeine eigene RegelErstattung und Ausgleich sind an den Abgleich geknüpft
Impersonation FraudErstattung nur bei nicht autorisierten Zahlungenvolle Erstattung, wenn der Täter den Auftritt des Instituts missbraucht
Beweislastbeim Kunden, wenn er den Auftrag freigegeben hatbeim Institut, das Betrug oder grobe Fahrlässigkeit nachweisen muss
Open Bankingdedizierte Schnittstelle nach PSD2Architektur im Kern beibehalten, Abgrenzung der Dienste geschärft
Kundenbetreuungkeine RegelZugang zu einem Menschen, nicht nur zu einem Chatbot
Rechtsformeine Richtlinie, national umgesetztRichtlinie für Zulassung und Aufsicht, Verordnung für alles Übrige

Neu ist vor allem die Behandlung des Impersonation Fraud: Wird ein Verbraucher dazu gebracht, eine Zahlung freizugeben, weil sich der Täter über die Kommunikationswege des Instituts als dieses ausgibt, muss das Institut den Betrag in voller Höhe erstatten ( sofern der Kunde es unverzüglich anzeigt und Anzeige bei der Polizei erstattet). Die Beweislast für Betrug oder grobe Fahrlässigkeit des Kunden liegt beim Institut.

Bedeutung für Banken und Zahlungsdienstleister

Der Aufwand liegt weniger in neuer Technik als in der verschobenen Haftung. Verfahren, die heute laufen, aber schlecht parametriert sind, werden zum Erstattungsrisiko, und bei Impersonation Fraud muss das Institut künftig beweisen, was es bisher bestreiten konnte. Das verlangt belastbare Protokollierung dessen, was dem Kunden angezeigt wurde und wie er entschieden hat, also nicht nur die Anzeige selbst. Dazu kommt die Parallelität der Fristen: Die PSD3 wird national umgesetzt, die PSR gilt unmittelbar und einzelne Pflichten greifen erst Jahre nach dem Inkrafttreten.

Quellen