DEAN (Digital Euro Account Number)

Veröffentlicht am

30.09.2026

Aktualisiert am

30.09.2026

Lesezeit

2 min

Stand: 29. September 2026

Definition

Die DEAN (digital euro account number) ist die eindeutige Kontonummer eines Digital-Euro-Zahlungskontos. Sie identifiziert das Konto und macht seinen Inhaber für eingehende Zahlungen erreichbar. Anders als gelegentlich dargestellt, ist sie keine zweite Kontonummer für den gewohnten Zahlungsverkehr: Die IBAN bleibt für Überweisung und Lastschrift zuständig, die DEAN gilt ausschließlich für Konten im digitalen Euro.

Alle Angaben dieses Eintrags stammen aus dem Entwurf des Digital Euro Scheme Rulebook. Der Entwurf ist nicht verabschiedet, Aufbau und Regeln können sich noch ändern; die jeweils aktuelle Fassung veröffentlicht die EZB auf ihrer Rulebook-Seite.

Aufbau im Vergleich zur IBAN

Die DEAN ist bewusst anders gebaut als die IBAN. Beide tragen Prüfziffern nach demselben Verfahren, aber die DEAN verzichtet auf jeden Hinweis auf Land und Institut (genau das macht sie übertragbar).

MerkmalDEANIBAN
Länge18 Stellen, alphanumerischbis 34 Stellen, länderabhängig (Deutschland 22)
Stellen 1–2EU – fest für alleLändercode nach ISO 3166 (DE, FR, IT …)
Stellen 3–4Prüfziffern nach ISO/IEC 7064, MOD 97-10Prüfziffern nach ISO/IEC 7064, MOD 97-10
Stelle 5Kennziffer: 0 für Privatpersonen, 1 für Unternehmen–
Stellen 6–1813-stellige laufende Nummer–
BasisteilStellen 5–18 bilden die BEAN (Basic European Account Number)Stellen 5 bis Ende bilden die BBAN mit Bankleitzahl und Kontonummer
Länderbezugkeinerim Ländercode enthalten
Institutsbezugkeinerüber die Bankleitzahl enthalten
Vergabevon der DESP erzeugt, vom Zahlungsdienstleister zugewiesenvom kontoführenden Institut vergeben
Bei Institutswechselbleibt erhaltenändert sich
Gilt fürDigital-Euro-ZahlungskontenKonten im SEPA-Zahlungsverkehr

Vergabe und Übertragbarkeit

Die DESP erzeugt die DEAN auf Anforderung eines Zahlungsdienstleisters, einzeln bei der Kontoeröffnung oder im Voraus als Vorrat. Der Zahlungsdienstleister weist sie anschließend dem Nutzer zu. Weil die Nummer weder Land noch Institut bezeichnet, bleibt sie beim Wechsel des Zahlungsdienstleisters erhalten; der Kunde ist danach unter derselben Nummer erreichbar. Eine Privatperson führt höchstens ein Digital-Euro-Zahlungskonto und damit eine DEAN, Unternehmen können mehrere führen. Wird eine physische Karte ausgegeben, verlangt das Rulebook den Aufdruck der DEAN auf der Karte.

Alias und Alias-Lookup

Eine 18-stellige Nummer eignet sich nicht zum Diktieren. Dafür sieht das Rulebook den Alias vor: einen kurzen Wert, den der Nutzer freiwillig hinterlegt und über den seine DEAN gefunden wird. Je Aliastyp ist genau ein Wert zulässig, und jeder Alias verweist auf genau eine DEAN.

Der Entwurf lässt bisher allein die Mobilfunknummer zu. Das zugehörige Datenfeld ist jedoch mit dem allgemeinen ISO-Codeverzeichnis für Proxy-Typen belegt, das etwa auch E-Mail-Adressen kennt. Eine spätere Erweiterung um weitere Aliastypen (für Unternehmen naheliegend ist eine feste Unternehmenskennung wie die LEI) ist daher zu erwarten, aber nicht beschlossen.

Der Alias-Lookup-Dienst der DESP löst auf: Zu einem Alias liefert er die DEAN und die Kennung des kontoführenden Zahlungsdienstleisters, zu einer DEAN allein dessen Kennung. Erst damit weiß die Seite des Zahlers, wohin die Zahlung geht.

Zahlungsdienstleisterdes ZahlersAlias-Lookupauf der DESPZahlungsdienstleisterdes EmpfängersMobilfunknummerals Alias eingegebenDer Zahler gibt nicht die 18-stellige Nummer ein,sondern den Alias des Empfängers.Sein Zahlungsdienstleister fragt damit den Alias-Lookupder DESP an.DEANund Kennung des ZahlungsdienstleistersDie Antwort nennt die DEAN des Empfängers und denZahlungsdienstleister, der sein Konto führt.Erst damit kann die Zahlung an die DEAN gerichtetund zugestellt werden.

Quellen