d-you

Veröffentlicht am

10.09.2026

Aktualisiert am

10.09.2026

Lesezeit

3 min

Stand: 10. September 2026

d-you ist der Name der staatlichen deutschen Umsetzung der europäischen Identitäts-Wallet. Das „d“ steht für digital und für Deutschland, das „you“ für den Nutzer, bei dem die Daten liegen sollen. Die App wurde im September 2026 vorgestellt und soll Anfang 2027 an den Start gehen.

Eine Wallet, nicht „die“ EUDI-Wallet

Die wichtigste Einordnung gleich zu Beginn, weil sie in der öffentlichen Berichterstattung fast durchgängig verschwimmt: Die EUDI-Wallet ist kein Produkt, sondern ein europäischer Rahmen. Die Verordnung (EU) 2024/1183 verpflichtet jeden Mitgliedstaat, seinen Bürgerinnen und Bürgern mindestens eine Wallet bereitzustellen, und legt fest, welche Anforderungen diese erfüllen muss.

d-you ist die deutsche Antwort auf diese Verpflichtung – eine Wallet unter vielen, nicht der Standard selbst. Jeder andere Mitgliedstaat stellt eine eigene bereit, und auch innerhalb Deutschlands soll d-you nicht allein bleiben: Weitere Anbieter können sich nach dem Start zertifizieren lassen. Wer über „die EUDI-Wallet“ spricht und dabei d-you meint, verwechselt den Rahmen mit einer seiner Ausprägungen. Für Banken ist das keine akademische Unterscheidung – sie müssen künftig Nachweise aus Wallets aller Mitgliedstaaten entgegennehmen, nicht nur aus d-you.

Rechtlicher Rahmen

Der Rahmen liegt auf zwei Ebenen. Europäisch gilt die überarbeitete eIDAS-Verordnung, die den Anspruch auf eine Wallet und deren Anforderungen begründet. National schafft das Digitale-Identitäten-Gesetz die Grundlage für Betrieb und Aufsicht in Deutschland; das Kabinett hat es beschlossen.

Zwei Festlegungen prägen das Vorhaben: Die Nutzung ist freiwillig und kostenlos, und die bisherigen Wege bleiben bestehen. Wer sich weiterhin mit dem Ausweis in Papierform oder per Video legitimieren will, kann das tun.

Wer sie baut

Hinter d-you steht kein einzelner Auftragnehmer, sondern ein Verbund: die Bundesagentur für Sprunginnovationen SPRIND als Projektträger, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik für die Sicherheitsanforderungen, Bundesdruckerei und D-Trust für Kernkomponenten, dazu Forschungs- und Beratungspartner. Diese Konstellation erklärt, warum das Vorhaben auf dem Sicherheitsniveau „hoch“ aufsetzt – erstmals für eine Lösung, die auf dem Smartphone läuft.

Funktionsweise

Der Ablauf zerfällt in zwei Vorgänge, die zeitlich weit auseinanderliegen. Einmalig ist die Einrichtung: Die Wallet wird über die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises freigeschaltet, der dafür per Funk ausgelesen wird. Danach liegt ein digitales Abbild des Ausweises auf dem Gerät; weitere Nachweise sollen schrittweise hinzukommen.

Bei jeder Nutzung läuft dann ein kurzer Dialog ab: Die Gegenstelle – eine Behörde, ein Händler, eine Bank – fragt an, welche Angaben sie benötigt. Der Nutzer gibt frei, was er freigeben will, und übermittelt idealerweise nur das. Für den Nachweis der Volljährigkeit reicht die Bestätigung der Altersgrenze; Name und Anschrift müssen dafür nicht mitgehen.

Einrichtung – einmaligPersonalausweisd-you auf dem SmartphoneOnline-Ausweisfunktion auslesenNutzung – bei jedem VorgangBank oder Dienstd-you auf dem SmartphoneAnfrage: welche Angaben werden benötigt?Freigabe: nur die benötigten AngabenDie Nachweise bleiben verschlüsselt auf dem Gerät – eine zentrale Datenbank gibt es nicht.

Zeitplan und Ökosystem

Der Start ist für Anfang 2027 vorgesehen, begleitet von rund vierzig Partnern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung, die erste Anwendungsfälle einbringen. Etwa ein Jahr nach dem Start sollen sich weitere Wallet-Anbieter zertifizieren lassen können. d-you ist damit der Anfang eines Marktes und nicht dessen Abschluss – eine Perspektive, die bei der Planung eigener Anbindungen wichtiger ist als der genaue Starttermin.

Bedeutung für Banken und Zahlungsdienstleister

Für Institute berührt das Thema drei Prozesse, die bisher getrennt gedacht wurden: die Identifizierung beim Onboarding, die Authentifizierung im laufenden Betrieb und die Freigabe einzelner Zahlungen. Alle drei lassen sich künftig über dieselbe Wallet abbilden.

Ein Punkt wird dabei regelmäßig übersehen: Eine Bank kann nicht einfach Daten aus einer Wallet abfragen. Sie muss sich zuvor als vertrauende Beteiligte registrieren und dabei angeben, welche Angaben sie zu welchem Zweck benötigt. Diese Registrierung ist kein Formalakt, sondern der Mechanismus, der verhindert, dass beliebige Stellen beliebige Daten anfordern.

Sicht auswählen:
Anwendungsfallheute üblichmit d-youwas die Bank dafür braucht
Konto eröffnenVideo-Ident oder Post-Ident, mit MedienbruchIdentitätsnachweis direkt aus der WalletRegistrierung als vertrauende Beteiligte und Anbindung der Prüfstrecke
Zahlung freigebenApp-Verfahren, SMS-Code oder KartenleserFreigabe aus der Wallet als starke KundenauthentifizierungEinbindung in die bestehende Authentifizierung
Alter nachweisenAusweis vorlegen, alle Daten sichtbarBestätigung der Altersgrenze ohne weitere AngabenVerzicht auf das Auslesen vollständiger Ausweisdaten
Vertrag unterzeichnenUnterschrift vor Ort oder getrennter SignaturdienstSignatur aus der Wallet herausAnbindung des Vertrauensdienstes

Datenschutz

Der Datenschutz ist beim Entwurf nicht nachgelagert, sondern strukturgebend. Vier Festlegungen tragen ihn:

  • Die Daten bleiben auf dem Gerät. Nachweise werden verschlüsselt lokal gespeichert; eine zentrale Datenbank, in der sich Identitäten sammeln ließen, ist nicht vorgesehen.
  • Selektive Freigabe. Statt eines vollständigen Ausweises wird nur übermittelt, was der Vorgang erfordert – im Idealfall eine Bestätigung statt eines Datensatzes.
  • Registrierte Gegenstellen. Wer Angaben anfordern will, muss registriert sein und den Zweck benennen. Der Nutzer sieht, wer fragt und wonach.
  • Offener Quellcode. Die europäischen Vorgaben verlangen die Veröffentlichung des Wallet-Quellcodes, sodass die Umsetzung überprüfbar ist.

Hinzu kommt die Freiwilligkeit: Wer die Wallet nicht nutzt, darf davon keinen Nachteil haben – die analogen Wege bleiben offen.

Mehr zum Thema

Den europäischen Rahmen, in den sich d-you einfügt, beschreibt der Glossareintrag zur EUDI-Wallet. Vertiefende Videobeiträge zu digitalen Identitäten und Zahlungsverkehr finden Sie auf dem YouTube-Kanal von CPG Finance Systems.

Quellen