Instant Payments Regulation
Veröffentlicht am
02.09.2026
Aktualisiert am
02.09.2026
Lesezeit
3 min
Definition
Die Instant Payments Regulation (Verordnung (EU) 2024/886 vom 13. März 2024) macht die Echtzeitüberweisung in Euro vom Zusatzangebot zur Pflicht. Sie ändert dazu die SEPA-Verordnung (EU) Nr. 260/2012 und die PSD2.
Der Kerngedanke ist einfach: Wer gewöhnliche Überweisungen anbietet, muss auch Echtzeitüberweisungen anbieten und zwar zum selben Preis. Praktisch hängen an diesem Satz jedoch zwei Änderungen, die tief in die Systeme greifen: die verpflichtende Empfängerprüfung und ein verändertes Modell der Sanktionslistenprüfung.
Wichtig für die Einordnung: Die Verordnung schafft kein neues Verfahren. SCT Inst gibt es seit 2017 als Verfahren des EPC. Neu ist der Zwang für Banken es anzubieten.
Was die Verordnung verlangt
Erreichbarkeit.
Zahlungsdienstleister, die Überweisungen senden und empfangen, müssen dies auch für Echtzeitüberweisungen tun und zwar rund um die Uhr, an allen Tagen des Jahres, mit Gutschrift beim Empfänger innerhalb von zehn Sekunden.
Preisgleichheit
Entgelte für Echtzeitüberweisungen dürfen „nicht höher sein als die Entgelte, die dieser Zahlungsdienstleister für das Senden und den Empfang anderer Überweisungen erhebt“.
Keine abweichenden Betragsgrenzen
Ein Institut darf für Echtzeitüberweisungen keine niedrigeren Grenzen ansetzen als für gewöhnliche Überweisungen. Der Zahler kann eine eigene Obergrenze setzen und ändern.
Empfängerprüfung (Verification of Payee)
Vor der Freigabe muss der Zahler erfahren, ob IBAN und Empfängername zusammenpassen. Diese Abfrage muss kostenfrei erfolgen.
Sanktionslistenprüfung nach neuem Muster. Statt jede Transaktion zu prüfen, gleichen die Institute ihren eigenen Kundenbestand ab: „mindestens täglich“ und unmittelbar nach dem Wirksamwerden einer neuen Listung.
Die Fristen
| Wer | Empfangen | Senden |
|---|---|---|
| Kreditinstitute im Euroraum | 9. Januar 2025 | 9. Oktober 2025 |
| Kreditinstitute außerhalb des Euroraums | 9. Januar 2027 | 9. Juli 2027 |
| Zahlungs- und E-Geld-Institute | 9. April 2027 | 9. April 2027 |
Die Empfängerprüfung
Die Pflicht zur Empfängerprüfung gilt nicht nur für Echtzeitüberweisungen, sondern für alle SEPA-Überweisungen in Euro, also auch für die gewöhnliche SCT mit Ausführung am Folgetag.
Der Ablauf ist in vier Ergebnissen gedacht:
| Ergebnis | Bedeutung |
|---|---|
| Match | Name und IBAN passen zusammen |
| Close match | starke Ähnlichkeit; der abweichende Name wird angezeigt |
| No match | keine Übereinstimmung |
| Prüfung nicht möglich | die Bank des Empfängers antwortet nicht oder kann nicht prüfen |
Zwei Punkte daran sind für Institute entscheidend.
Die Warnung verschiebt die Haftung
Führt der Zahler die Überweisung aus, nachdem er auf eine Abweichung hingewiesen wurde, trägt er das Risiko einer Zahlung an den Falschen. Damit wird aus einem Anzeigeelement ein haftungsrelevanter Vorgang.
Firmenkunden können verzichten
Zahler, die keine Verbraucher sind, dürfen auf die Prüfung verzichten, z.B. für Massenzahlungen, behalten aber das Recht, jederzeit zurückzukehren. Das ist eine Frage der Vertragsgestaltung zwischen Firmenkunde und Institut. Wie die Prüfung technisch abläuft und wie sich die beteiligten Institute dabei gegenseitig authentifizieren, steht im Eintrag zur Verification of Payee und zu EV-TLS.
Die Sanktionslistenprüfung
Die klassische Embargoprüfung setzt an der Transaktion an: Jede Zahlung durchläuft vor der Ausführung einen Abgleich gegen die Sanktionslisten, Treffer gehen in die manuelle Klärung. Dieses Modell ist mit zehn Sekunden Ausführungszeit nicht vereinbar und eine Warteschlange zur Klärung gibt es dort nicht.
Die Verordnung dreht deshalb den Ansatz um: Geprüft wird nicht die einzelne Zahlung, sondern der Kundenbestand (mindestens täglich und sofort, wenn eine neue Listung wirksam wird). Sonstige geldwäscherechtliche Pflichten bleiben davon unberührt.
Auswirkungen für Banken
Der Betrieb wird zum Dauerlauf
Rund um die Uhr an 365 Tagen heißt: keine Wartungsfenster im klassischen Sinn, Notfallkonzepte für den Sonntagnachmittag, Bereitschaft außerhalb der Geschäftszeiten. Die Anforderungen aus DORA treffen hier auf einen Dienst ohne Ruhezeit.
Liquidität am Wochenende
Echtzeitzahlungen laufen, wenn T2 geschlossen ist. Was am Freitag nicht auf dem TIPS-Konto liegt, kommt bis Montag nicht dorthin (siehe Beitrag zu CLM).
Die Empfängerprüfung ist ein Produkt
Sie berührt Online-Banking, Firmenkundenkanäle, EBICS-Einreichungen, Vertragswerke und die Beweisführung im Streitfall.