EUDI Wallet (European Digital Identity Wallet)

Veröffentlicht am

02.09.2026

Aktualisiert am

02.09.2026

Lesezeit

4 min

Definition

Die EUDI Wallet (European Digital Identity Wallet) ist die von der Europäischen Union vorgeschriebene digitale Brieftasche für Identitätsnachweise. Sie liegt als Anwendung auf dem Gerät der Nutzerin oder des Nutzers, hält dort staatlich ausgestellte Identitätsdaten sowie weitere elektronische Nachweise vor und gibt sie auf Anforderung und nur mit ausdrücklicher Zustimmung an Dritte weiter.

Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) 2024/1183, die die eIDAS-Verordnung 910/2014 grundlegend geändert hat und deshalb meist als eIDAS 2.0 bezeichnet wird.

Für den Zahlungsverkehr ist sie relevant, weil sie ab Ende 2027 als Mittel zur starken Kundenauthentifizierung akzeptiert werden muss und weil sie die Identitätsprüfung beim Onboarding auf eine neue Grundlage stellt.

Der Rechtsrahmen

Die Verordnung (EU) 2024/1183 trat am 20. Mai 2024 in Kraft. Sie wird durch eine Reihe von Durchführungsrechtsakten konkretisiert – von der CIR 2024/2977 bis zur CIR 2025/2162 –, die Formate, Protokolle, Zertifizierung und Vertrauensmodell festlegen.

Die technische Ausgestaltung steht im Architecture and Reference Framework (ARF), das die Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten fortschreibt; maßgeblich ist derzeit Version 2.7.3. Das ARF ist kein Rechtsakt, aber die praktische Referenz für jede Implementierung.

Die Fristen

Weitere Fristen stehen so nicht im Verordnungstext: Artikel 5f Absatz 2 nennt „spätestens 36 Monate nach dem Tag des Inkrafttretens der Durchführungsrechtsakte“. Das genannte Datum ist die daraus abgeleitete Rechnung und verschiebt sich, wenn sich die Rechtsakte verschieben.

Wie sie funktioniert

Das Ökosystem kennt vier Rollen:

  • Wallet Provider – stellt die zertifizierte Wallet bereit und verantwortet das Sicherheitsniveau „hoch“
  • PID Provider – stellt die Person Identification Data aus, den staatlichen Identitätskern
  • Attestation Provider – stellen weitere Nachweise aus: QEAA (qualifiziert, von einem QTSP), PuB-EAA (von öffentlichen Stellen aus authentischen Quellen), EAA (nicht qualifiziert)
  • Relying Party – die Stelle, die einen Nachweis anfordert und sich darauf verlässt; für Banken die entscheidende Rolle

Technisch setzt das ARF auf etablierte Bausteine: Nachweise im Format ISO/IEC 18013-5 (mdoc) oder SD-JWT VC, Ausstellung über OpenID4VCI, Vorlage über OpenID4VP.

EUDI Wallet — one queryA relying party sends a presentation request to the wallet, naming the attributes it needs and the purpose. The wallet shows the user who is asking, for what purpose and which data is involved, and the user consents with a PIN or biometrics. Only the requested attributes leave the wallet. The wallet presents them signed with a device-bound key, and the relying party verifies the presentation. The example at the bottom shows the effect of selective disclosure: the question whether the holder is over eighteen is answered with yes, without the date of birth ever leaving the wallet.Userthe account holderEUDI Walleton the user’s deviceRelying Partyasks and verifies1 · the request2 · the user decides3 · the answerpresentation request · which attributes, for what purposeshown to the user · who asks, what for, what dataconsent · PIN or biometricspresentation · signed with a device-bound keyselective disclosure — only the requested attributesverified — proven, and nothing more disclosedan example of what actually leaves the walletthe relying party asksis the holder over 18?the wallet answersyesthe date of birth never leaves the walletOne query — that is the whole interaction1 · The relying party asks for specific attributes and states its purpose2 · The wallet shows who asks, for what purpose and which data — the user consentsOnly the requested attributes leave the wallet3 · The wallet presents them signed with a device-bound key, the relying party verifiesThe point: a proof can be given without handing over the data behind it
EUDI Wallet — a single query: request, consent, presentation

Selective Disclosure ist die eigentliche Neuerung. Die Wallet legt nicht das ganze Dokument vor, sondern genau das angeforderte Merkmal. Der Nachweis „über 18″ lässt sich führen, ohne das Geburtsdatum preiszugeben.

Relying parties

Wer eine Wallet-Vorlage anfordert und prüft, ist ein sog. vertrauender Beteiligter (englisch relying parties), also z.B. eine Bank bei der Kontoeröffnung, ein Händler bei der Altersprüfung, eine Behörde beim Antragsverfahren, ein Zahlungsdienstleister bei der Authentifizierung.

Registrierungspflicht (Artikel 5b): Wer als vertrauender Beteiligter Wallets nutzen will, muss sich im Mitgliedstaat seiner Niederlassung registrieren und dabei mindestens angeben:

  • Mitgliedstaat der Niederlassung, Name und Registrierungsnummer
  • Kontaktangaben
  • die beabsichtigte Verwendung und die dafür benötigten Datenarten

Der letzte Punkt ist der entscheidende. Die Wallet gleicht jede Anfrage gegen diese Registrierung ab und warnt die Nutzerin, wenn mehr verlangt wird als angemeldet. Datensparsamkeit wird damit technisch durchgesetzt, nicht nur rechtlich gefordert.

Der Einfluss auf den Zahlungsverkehr

Starke Kundenauthentifizierung

Artikel 5f Absatz 2 verpflichtet vertrauende Beteiligte, die Wallet zu akzeptieren, wenn eine starke Nutzerauthentifizierung gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben ist und die Nutztenden Wallet freiwillig einsetzen wollen. Die Vorschrift zählt die betroffenen Sektoren auf – darunter ausdrücklich Bankwesen und Finanzdienstleistungen. Zahlungsdienstleister fallen ohnehin darunter, weil die PSD2 in Artikel 97 die starke Kundenauthentifizierung vorschreibt.

Kleinst- und kleine Unternehmen sind ausgenommen, und die Pflicht greift nur auf Wunsch der Nutzenden, also muss niemand die Wallet verwenden.

Absatz 1 verpflichtet parallel den öffentlichen Sektor, Absatz 3 die sehr großen Online-Plattformen im Sinne des Artikels 33 DSA.

Onboarding und Sorgfaltspflichten

Die Geldwäscheverordnung (EU) 2024/1624 lässt elektronische Identifizierung für die Erfüllung der Sorgfaltspflichten ausdrücklich zu. Ein PID auf Sicherheitsniveau „hoch“ ist dafür eine belastbare Grundlage und potenziell ein Ersatz für Video-Ident-Verfahren, mit spürbaren Folgen für Kosten und Abbruchquoten bei der Kontoeröffnung.

Quellen