IBAN (International Bank Account Number)
Veröffentlicht am
28.08.2026
Aktualisiert am
28.08.2026
Lesezeit
3 min
Definition
Die IBAN (International Bank Account Number) ist die international einheitliche Kennung eines Zahlungskontos. Sie ist in der Norm ISO 13616 festgelegt und ersetzt die zuvor national unterschiedlichen Kontonummernformate durch eine maschinell prüfbare Struktur. Ziel ist die durchgängig automatisierte Verarbeitung von Zahlungen ohne manuelle Nachbearbeitung.
Während der BIC das kontoführende Institut identifiziert, adressiert die IBAN das einzelne Konto.
Aufbau
Die IBAN ist maximal 34 alphanumerische Zeichen lang. Der Aufbau ist stets gleich:
| Bestandteil | Länge | Inhalt |
|---|---|---|
| Ländercode | 2 | Länderkennzeichen nach ISO 3166-1 alpha-2 |
| Prüfziffer | 2 | Prüfziffer über die gesamte IBAN |
| BBAN | variabel | national festgelegte Kontokennung |
Die deutsche IBAN ist 22 Zeichen lang und setzt sich aus dem Ländercode DE, zwei Prüfziffern, der achtstelligen Bankleitzahl und der auf zehn Stellen linksbündig mit Nullen aufgefüllten Kontonummer zusammen.
Die Länge ist je Land verschieden – und selbst ein Prüfmerkmal
Der BBAN ist national definiert. Damit hat jedes Land eine feste, aber eigene IBAN-Länge. Sie reicht von 15 Stellen in Norwegen bis 31 Stellen in Malta; die Norm lässt bis zu 34 zu.
| Land | Code | Länge |
|---|---|---|
| Norwegen | NO | 15 |
| Belgien | BE | 16 |
| Dänemark, Finnland, Niederlande | DK, FI, NL | 18 |
| Slowenien | SI | 19 |
| Österreich, Estland, Litauen, Luxemburg | AT, EE, LT, LU | 20 |
| Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Schweiz | HR, LV, LI, CH | 21 |
| Deutschland, Bulgarien, Irland, Vereinigtes Königreich | DE, BG, IE, GB | 22 |
| Tschechien, Rumänien, Schweden, Slowakei, Spanien | CZ, RO, SE, SK, ES | 24 |
| Portugal | PT | 25 |
| Island | IS | 26 |
| Frankreich, Griechenland, Italien, Monaco | FR, GR, IT, MC | 27 |
| Polen, Ungarn, Zypern | PL, HU, CY | 28 |
| Malta | MT | 31 |
Zwei Konsequenzen für die Praxis:
Die Länge ist die erste Prüfung. Eine IBAN mit FR und 22 Stellen ist falsch, noch bevor eine Prüfziffer gerechnet wird. Jede ernsthafte IBAN-Prüfung schlägt deshalb zuerst die erwartete Länge im Länderverzeichnis nach.
Prüfziffern: zwei Verfahren, zwei Zwecke
Hier liegt eine Verwechslung, die in Projekten regelmäßig auftaucht. In einer deutschen IBAN stecken zwei voneinander unabhängige Prüfziffern.
Die IBAN-Prüfziffer
Sie steht an Stelle 3 und 4 und wird nach dem Verfahren MOD 97-10 gemäß ISO/IEC 7064 gebildet: Die ersten vier Zeichen werden ans Ende gestellt, alle Buchstaben durch Zahlen ersetzt (A = 10 bis Z = 35), der entstandene Wert modulo 97 gerechnet. Das Ergebnis muss 1 lauten.
Dieses Verfahren ist international einheitlich und erkennt zuverlässig Tipp- und Zahlendreher. Es prüft aber ausschließlich die innere Konsistenz der Zeichenkette.
Die Prüfziffer der Kontonummer in Deutschland
Unabhängig davon tragen deutsche Kontonummern eine eigene Prüfziffer, die schon vor der IBAN existierte und im BBAN unverändert weiterlebt. Die zulässigen Rechenwege dafür veröffentlicht die Deutsche Bundesbank als „Prüfzifferberechnungsmethoden für Kontonummern“ zusammen mit der Bankleitzahlendatei. Bei jeder Bankleitzahl ist vermerkt, welche Methode das betreffende Institut verwendet. Es sind über hundert verschiedene Verfahren erlaubt. Ausführlicher steht das im Beitrag Prüfzifferberechnung für Kontonummern.
Andere Länder regeln das jeweils für sich. Einige haben ebenfalls eine Prüfziffer im BBAN – Frankreich die clé RIB, Italien das führende CIN-Zeichen, Spanien zwei dígitos de control, Belgien eine Modulo-97-Prüfung innerhalb der Kontonummer. Die meisten Länder verzichten auf ein nationales Verfahren.
Mit Einführung der Empfängerprüfung (Verification of Payee) ist die Relevanz dieser Prüfziffern geschwunden.
Registrierung und Pflege
Registrierungsstelle für ISO 13616 ist SWIFT. Das dort geführte IBAN Registry dokumentiert die nationalen IBAN-Formate (Länge, Aufbau des BBAN, zulässige Zeichen) für über 80 Länder und Gebiete. Es ist die maßgebliche Quelle für die Längentabelle oben. Registrierungen können ausschließlich nationale Normungsgremien oder Zentralbanken beantragen.
In Deutschland veröffentlicht die Bundesbank neben den Prüfzifferberechnungsmethoden auch die IBAN-Regeln. Sie enthalten die Vorgaben der Zahlungsdienstleister, wie aus Kontonummer und Bankleitzahl die zugehörige IBAN zu ermitteln ist, und berücksichtigen Sonderfälle wie Fusionen und institutsspezifische Ausnahmen. Beide Dateien werden regelmäßig aktualisiert.
IBAN-only und IBAN-Diskriminierung
Seit dem 1. Februar 2016 gilt im SEPA-Raum die IBAN-only-Regel: Für SEPA-Zahlungen genügt die IBAN, die zusätzliche Angabe des BIC ist nicht mehr erforderlich. Grundlage ist die SEPA-Verordnung (EU) Nr. 260/2012.
Dieselbe Verordnung untersagt in Artikel 9 die sogenannte IBAN-Diskriminierung: Ein Zahlungsempfänger darf eine IBAN nicht deshalb zurückweisen, weil sie aus einem anderen SEPA-Land stammt. In der Praxis kommt dies weiterhin vor – etwa wenn Vertragspartner für Lastschriften nur inländische IBAN akzeptieren. Die unterschiedlichen Längen sind dabei oft die technische Ursache hinter einer vermeintlich fachlichen Ablehnung.
Virtuelle IBAN (vIBAN)
Als virtuelle IBAN wird eine IBAN bezeichnet, die kein eigenständiges Konto führt, sondern auf ein Sammel- oder Masterkonto verweist. Institute und Zahlungsdienstleister nutzen sie zur Zuordnung eingehender Zahlungen zu einzelnen Kunden oder Mandanten.
Die EBA hat im Mai 2024 einen Bericht vorgelegt, der auf mangelnde Transparenz und auf Risiken für Geldwäscheprävention und Regulierungsarbitrage hinweist, insbesondere dann, wenn die Länderkennung der vIBAN nicht dem tatsächlichen Sitz des Kunden entspricht. Die Geldwäscheverordnung (EU) 2024/1624 definiert vIBAN erstmals auf EU-Ebene und knüpft Identifizierungspflichten daran.