DFÜ-Abkommen

Veröffentlicht am

21.08.2026

Aktualisiert am

21.08.2026

Lesezeit

2 min

Definition

Das DFÜ-Abkommen (Abkommen über die Datenfernübertragung zwischen Kunden und Kreditinstituten) ist das Regelwerk, das die elektronische Schnittstelle zwischen Firmenkunden und Banken in Deutschland festlegt. Es bestimmt, über welchen Kanal Daten ausgetauscht werden und in welchem Format sie vorliegen müssen.

Geschlossen wurde es von den Spitzenverbänden der deutschen Kreditwirtschaft (heute zusammengefasst in der Deutschen Kreditwirtschaft „DK(opens in new tab)„) und gilt seit dem 15. März 1995. Seither ist es die gemeinsame Grundlage dafür, dass ein Firmenkunde dieselbe Software für alle seine Bankverbindungen nutzen kann.

Aufbau

Das Abkommen besteht aus einem Hauptteil und drei Anlagen:

TeilInhalt
HauptteilRahmenbedingungen des Datenaustauschs zwischen Kunde und Institut
Anlage 1Spezifikation der EBICS-Schnittstelle
Anlage 2Spezifikation der FTAM-Anbindung nach BCS (historisch)
Anlage 3Spezifikation der Datenformate

Anlage 1: EBICS

Anlage 1 beschreibt den Übertragungsstandard EBICS (Schlüsselverfahren, Auftragsarten bzw. BTF, Initialisierung und Unterschriftsklassen). In Deutschland sind Institute seit dem 1. Januar 2008 verpflichtet, ihren Kunden EBICS anzubieten.

Anlage 2: BCS-FTAM

Anlage 2 dokumentiert das Vorgängerverfahren BCS-FTAM, das über Wählverbindungen wie X.25 oder ISDN arbeitete. Es wurde durch EBICS abgelöst und ist praktisch bedeutungslos; die Anlage hat heute vor allem historischen Wert.

Anlage 3: Die Datenformate

Anlage 3 ist die in der Praxis meistgenutzte Anlage. Sie enthält die verbindliche Beschreibung sämtlicher Formate, die zwischen Kunde und Institut ausgetauscht werden:

Die aktuelle Fassung (Stand 2026) trägt die Versionsnummer 26.11 und gilt ab dem 15. November 2026. Die Nummerierung folgt dem Schema YY.MM.

Rechtliche Bedeutung

Das DFÜ-Abkommen ist kein Gesetz, sondern eine Vereinbarung der Kreditwirtschaft. Wirksam wird es gegenüber dem Kunden dadurch, dass die Institute seine Bestimmungen in ihre Bedingungen für den Datenaustausch übernehmen. Die „Bedingungen für die Datenfernübertragung“, die Firmenkunden von ihrer Bank erhalten, verweisen genau auf dieses Abkommen samt Anlagen.

Damit ist es funktional das deutsche Gegenstück zum EPC auf europäischer Ebene mit anderem Zuschnitt: Das EPC regelt Verfahren zwischen Zahlungsdienstleistern im gesamten SEPA-Raum, das DFÜ-Abkommen regelt die Schnittstelle zwischen Kunde und Institut in Deutschland.

Quellen