DTAZV
Veröffentlicht am
21.08.2026
Aktualisiert am
21.08.2026
Lesezeit
2 min
Definition
DTAZV (Datenträgeraustausch Auslandszahlungsverkehr) ist das deutsche Dateiformat für die beleglose Einreichung von Auslandszahlungen durch Firmenkunden. Es wurde 1986 vom Zentralen Kreditausschuss verabschiedet und ist in Anlage 3 zum DFÜ-Abkommen spezifiziert.
DTAZV deckt alles ab, was nicht als SEPA-Zahlung läuft: Überweisungen in Fremdwährung, Zahlungen in Länder außerhalb des SEPA-Raums, Eilüberweisungen und Scheckziehungen.
Das Format wird zum 14. November 2026 abgeschaltet und durch pain.001.001.09_AXZ ersetzt.
Aufbau
DTAZV ist ein satzorientiertes Format mit festen Feldpositionen, d.h. jede Information steht an einer definierten Stelle innerhalb eines Datensatzes mit fester Länge. Fünf Satzarten sind definiert:
| Satz | Bedeutung | Länge |
|---|---|---|
| Q | Datei-Vorsatz mit den für die gesamte Datei geltenden Angaben | 256 Byte |
| T | Einzelzahlungssatz mit dem eigentlichen Auftrag | 768 Byte |
| V | Meldedatensatz Transithandel | 256 Byte |
| W | Meldedatensatz Dienstleistungen, Übertragungen und Kapitalverkehr | 256 Byte |
| Z | Datei-Nachsatz mit Kontrollsummen zur Abstimmung | 256 Byte |
Q und Z kommen genau einmal je Datei vor und klammern die Zahlungssätze ein.
Die Zahlungsart steuert das Feld T22: Standardüberweisung, EU-Standardüberweisung bis 50.000 Euro, taggleiche Eilüberweisung, sowie verschiedene Formen der Scheckziehung.
Der Zeichensatz ist begrenzt auf Großbuchstaben, Ziffern und wenige Sonderzeichen. Umlaute werden ersetzt: aus Ä wird AE, aus ß wird ss. Diese Beschränkung stammt aus der Zeit der Magnetbandkassetten und Disketten, denen das Format seinen Namen („Datenträger“) verdankt.
Die Meldesätze zum Außenwirtschaftsrecht
Eine Besonderheit hebt DTAZV von reinen Zahlungsformaten ab: Es transportiert zugleich die Meldungen nach Außenwirtschaftsrecht, die die Deutsche Bundesbank zur Erstellung der Zahlungsbilanz benötigt.
Meldepflichtig sind grundsätzlich Zahlungen ab 12.500 Euro an Gebietsfremde oder für deren Rechnung; reine Wareneinfuhren sind ausgenommen. Diese Angaben werden über die Sätze V und W übermittelt, wobei der Auftraggeber im Feld Q9 mit „J“ oder „N“ steuert, ob die Meldedaten an die Bundesbank weitergeleitet werden sollen.
Ablösung zum 14. November 2026
Die Deutsche Kreditwirtschaft kündigt DTAZV zum 14. November 2026 ab. An seine Stelle tritt die ISO-20022-Nachricht pain.001.001.09_AXZ in den Ausprägungen GBIC_4 und GBIC_5. Zugleich löst die EBICS-Auftragsart AXZ die bisherige Auftragsart AZV ab.
Wie bei den MT-Formaten verschwindet mit der Abschaltung nicht die Notwendigkeit, historische Dateien lesen zu können. Archive, Recherchen und Reklamationen zu Altfällen laufen weiter.
Quellen
- Die Deutsche Kreditwirtschaft – DFÜ-Abkommen Anlage 3: Spezifikation der Datenformate
- DFÜ-Abkommen Anlage 3 – DTAZV-Satzbeschreibung (PDF)
- National-Bank – Auslandszahlungsverkehr im Datenaustausch: DTAZV-Satzaufbau (PDF)
- Banking.Vision – DTAZV wird ab November 2026 abgelöst
- CONSILIO – Von DTAZV zu AXZ: ISO-20022-Umstellung
- Deutsche Bundesbank – Meldepflichten im Außenwirtschaftsverkehr