Verification of Payee (VOP)

Ein Beitrag von

Andreas Wegmann

Veröffentlicht am

17.06.2024

Aktualisiert am

23.05.2025

Lesezeit

3 min

Das Verification of Payee (VOP)-Schema ist eine verpflichtende Reihe von Regeln für Payment Service Provider (PSP, vulgo Banken; Zahlungsdienstleister, E-Geld Institute) in der Single Euro Payments Area (SEPA). Es legt Abläufe im Vorfeld einer Bezahltransaktion fest, damit die Identität des Zahlungsempfängers überprüft werden kann, bevor die Zahlung ausgeführt wird. Das VOP-Schema dient der Betrugsprävention von sog. Authorized Push Payment Fraud (APP), bei dem der Zahler über die Identität des Zahlungsempfängers getäuscht wird.

Ablauf des Verification of Payee Prozesses

Verification of Payee VOP SEPA

Der Name eines Kontoinhabers spielt für die Abwicklung im Interbankenzahlungsverkehr einer SEPA Zahlung heute keine Rolle (bei Kreditkartenzahlungen übrigens auch nicht). Zwar muss der Namen des Empfängers bei Zahlungen angegeben werden, aber er wird von der empfangenden Bank nicht geprüft. Mit der Verpflichtung zum Verification of Payee wird es dem Zahler bei einer Überweisung (SEPA credit transfer) bzw. Echtzeitüberweisung ermöglicht, vorab den Namen des Empfängers zu prüfen. Ebenso kann prinzipiell damit bei Lastschriften (SEPA direct debit) der Name des Kontoinhabers geprüft werden.

Die Prozedur für den Verification of Payee ist der eigentlichen Zahlung vorgelagert und die Zahlung kann unabhängig vom Ergebnis einer Prüfung ausgeführt werden. Die Abläufe bei den Clearing- und Settlement Systemen bleiben also unverändert bestehen.

Welche Verpflichtungen bestehen für Banken?

Die Verification of Payee Verpflichtung ist an die sogenannte Instant Payment Verordnung gekoppelt und zunächst sollten die Echtzeitzahlungen (SEPA Instant Payments) als erstes mit VOP abgewickelt werden. Inzwischen hat das EPC aber beschlossen, dass zeitgleich auch bei den regulären SEPA credit transfers eine Verification of Payee Abfrage durchgeführt werden muss.

Zum 5. Oktober 2025 tritt das VOP Schema in Kraft, d.h. zu diesem Zeitpunkt müssen also die Echtzeitzahlungen und der SCT Massenzahlungsverkehr über eine Namensprüfung verfügen.

VOP SEPAHerausforderung VOP

Für Banken stellt sich die Frage nach einer effizienten Umsetzung der Verification of Payee Verpflichtung. Da Echtzeitzahlungen als Einzeltransaktionen behandelt werden, der Massenzahlungsverkehr aber mit Batch- bzw. Bulk-Files abgewickelt wird, müssen flexible Lösungen gefunden werden. Ebenso müssen die Systeme nicht nur den Namen des Kontoinhabers innerhalb von fünf Sekunden prüfen können, sondern z.B. für Firmenkonten auch andere Identifikationsmerkmale wie z.B. einen Legal Entity Identifier (LEI) prüfen können. Banken müssen VOP auf all jenen Kanälen anbieten, auf denen Ihre Kunden Zahlungen initiieren können. Im Online- und Mobile-Banking ist das vergleichsweise einfach, beim Telefonbanking und in der Filiale ist der Service schwerer zu erfüllen.

Trotz aller Aufwände darf eine Bank keine zusätzlichen Gebühren vom Kunden für eine Verification of Payee Prüfung erheben.

Match, No Match and Close Match

Wie bereits in einem früheren Beitrag erwähnt, sind auch die Regelungen für die partiellen Übereinstimmungen Gegenstand von vielen Diskussionen. Neben dem Prüfungsergebnis „stimmt“ (match), „stimmt nicht“ (no match) gibt es auch eine partielle Übereinstimmung (close match) die mit Rückgabe des tatsächlichen Kontoinhabernamens ergänzt werden muss. Die Tragweite einer falschen Verification of Payee Antwort ist groß: wenn eine Bank die Spezifikationen nicht einhält, haftet sie im Betrugsfall für den Schaden. Die Regeln für einen „close match“ im Spannungsfeld mit einer zu empfehlenden minimierten Datenrückgabe sind unscharf definiert und es bleiben Problemfelder wie z.B.

  • unterschiedliche Zeichensätze (griechisches Alphabet, etc.),
  • Firmenkürzel und Rechtsformen, oder
  • Gemeinschaftskonten.

Sollten Sie für Ihr Unternehmen eine Verification of Payee Lösung wie unser CPG.vop suchen, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme hier.

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