PSD2

Veröffentlicht am

11.12.2025

Aktualisiert am

11.12.2025

Lesezeit

2 min

PSD2

Payment Services Directive 2 | Zweite Zahlungsdiensterichtlinie

Definition

Die Payment Services Directive 2 (PSD2) ist eine EU-Richtlinie (Richtlinie EU 2015/2366), die den rechtlichen Rahmen für Zahlungsdienste im europäischen Binnenmarkt definiert. Sie trat am 13. Januar 2018 in Kraft und löste die erste Zahlungsdiensterichtlinie (PSD1) aus dem Jahr 2007 ab.

Überblick

PSD2 schafft die rechtliche Grundlage für den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) und revolutioniert den europäischen Zahlungsverkehr durch die Einführung von Open Banking. Die Richtlinie verfolgt drei Hauptziele:

  • Erhöhung der Sicherheit durch starke Kundenauthentifizierung (SCA)
  • Förderung von Innovation und Wettbewerb durch Öffnung des Marktes für neue Anbieter (TPPs)
  • Verbesserung des Verbraucherschutzes durch harmonisierte Regelungen

Kernelemente

  1. Open Banking (XS2A – Access to Account)

PSD2 verpflichtet Banken (ASPSPs – Account Servicing Payment Service Providers), lizenzierten Drittanbietern über standardisierte Schnittstellen (APIs) Zugang zu Zahlungskontodaten zu gewähren. Voraussetzung ist die ausdrückliche Zustimmung des Kontoinhabers.

Neue Zahlungsdienste:

  • AISP (Account Information Service Provider): Kontoinformationsdienstleister dürfen auf Kundenwunsch Kontodaten abrufen und konsolidiert darstellen (z.B. Multibanking-Apps)
  • PISP (Payment Initiation Service Provider): Zahlungsauslösedienstleister können Zahlungen direkt vom Bankkonto des Kunden initiieren (z.B. Online-Shopping ohne Kreditkarte)SEPA PSD2
  1. Starke Kundenauthentifizierung (SCA)

Bei elektronischen Zahlungen müssen mindestens zwei der folgenden drei unabhängigen Faktoren zur Authentifizierung verwendet werden:

WissenEtwas, das nur der Nutzer weiß (PIN, Passwort, TAN)
BesitzEtwas, das nur der Nutzer besitzt (Smartphone, Token, Karte)
InhärenzEtwas, das der Nutzer ist (Fingerabdruck, Gesichtserkennung)
  1. Technische Regulierungsstandards (RTS)

Die delegierte Verordnung (EU) 2018/389 legt technische Standards fest für:

  • Sichere Kommunikation zwischen ASPSPs und TPPs
  • Einsatz von eIDAS-Zertifikaten (QWAC, QSeal)
  • Authentifizierungsmethoden (Redirect, Embedded, Decoupled)
  • Ausnahmen von der SCA-Pflicht (Low-Value-Transaktionen, White-List)

Relevanz für den Zahlungsverkehr

ISO 20022 und PSD2

PSD2 harmoniert mit dem ISO 20022-Standard für Zahlungsverkehrsnachrichten. ASPSPs müssen APIs bereitstellen, die typischerweise ISO 20022-Nachrichtentypen unterstützen.

SEPA-Integration

PSD2 bildet den regulatorischen Rahmen für SEPA-Zahlungssysteme und definiert die Rechte und Pflichten für:

Implementierungszeitplan

DatumMeilenstein
13.01.2018PSD2-Richtlinie tritt in Kraft, Umsetzung in nationales Recht
13.03.2018Veröffentlichung RTS (Delegierte Verordnung EU 2018/389)
14.03.2019APIs für externe Tests verfügbar
14.09.2019RTS zu SCA und sicherer Kommunikation werden verbindlich
31.12.2020Ende der Übergangsfrist für vollständige SCA-Implementierung

Weiterführende Informationen

Eine kurze Übersicht gibt dieses Video: Demystifying PSD2 (Englisch; 2:16)

RechtsgrundlageRichtlinie (EU) 2015/2366
EUR-Lexhttps://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32015L2366
Deutsche UmsetzungZahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), § 675c BGB
EBA Guidelineshttps://www.eba.europa.eu (Technical Standards, Q&A)
EPC Ressourcenhttps://www.europeanpaymentscouncil.eu
BaFinhttps://www.bafin.de/zahlungsdienste-psd2