CESOP – Welche Transaktionen sind meldepflichtig?

Ein Beitrag von

Andreas Wegmann

Veröffentlicht am

23.10.2023

Aktualisiert am

23.10.2023

Lesezeit

2 min

CESOP steht für Central Electronic System of Payment Information und ist ein neues System, das ab 2024 in der Europäischen Union eingeführt wird. CESOP soll helfen den Mehrwertsteuerbetrug, insbesondere im Bereich des grenzüberschreitenden elektronischen Geschäftsverkehrs, besser zu bekämpfen.

Wie funktioniert CESOP?

CESOP basiert auf der Erfassung und Übermittlung von Zahlungsinformationen durch die Zahlungsdienstleister (ZDL), die an grenzüberschreitenden Zahlungen beteiligt sind. Zu den ZDL gehören Banken, elektronische Geldinstitute und andere regulierte Zahlungsinstitute. Die ZDL müssen folgende Daten aufzeichnen und an die zuständigen nationalen Behörden übermitteln1:

  • die Identifikationsnummer des ZDL
  • die Identifikationsnummer des Zahlers
  • die Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers
  • das Datum und die Uhrzeit der Zahlung
  • der Betrag und die Währung der Zahlung
  • der Verwendungszweck der Zahlung
  • die Art der Zahlung (z.B. Kreditkarte, Überweisung, etc.)

 

CESOP welche Transaktionen sind meldepflichtig 2

CESOP welche Transaktionen sind meldepflichtig 1

Die nationalen Behörden leiten diese Daten dann an ein zentrales elektronisches System weiter, das von der Europäischen Kommission verwaltet wird. Dieses System ermöglicht den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten und erleichtert die Kontrolle und Überprüfung von grenzüberschreitenden Umsätzen.

Welche Transaktionen sind meldepflichtig?

CESOP meldepflichtig sind alle grenzüberschreitenden Zahlungen (innerhalb und außerhalb der EU), die von Zahlungsdienstleistern im Sinne der Payment Service Directive (PSD2) erbracht werden, wenn sie mehr als 25 Zahlungen an denselben Zahlungsempfänger in einem Kalenderquartal tätigen. Eine Zahlung gilt auch dann als grenzüberschreitend, wenn der Zahlungsempfänger im Inland ansässig ist, aber einen Zahlungsdienstleister im Ausland (mit ausländischer BIC) nutzt.
Als Faustregel gilt, dass die Bank des Zahlungsempfängers meldepflichtig ist und eine Zahlung also nicht doppelt gemeldet wird.
Eine Besonderheit sind Zahlungen, die ins nicht-EU Ausland gehen, z.B. UK oder die USA: hier muss der Zahlungsdienstleister den Empfänger melden, obwohl dieser nicht der eigene Kunde ist.
Der umgekehrte Fall von aus dem nicht-EU Ausland eingehenden Zahlungen hingegen ist nicht meldepflichtig, da hier kein Mehrwertsteuerbetrug für die EU vorliegen kann.

Wie bereits in einem früheren Beitrag zu CESOP erwähnt, muss der Zahlungsdienstleister seine Analyse über verschiedene Zahlarten hinweg durchführen.

Warum ist CESOP wichtig?

CESOP soll dazu beitragen, den Mehrwertsteuerbetrug zu reduzieren, der die öffentlichen Finanzen und den fairen Wettbewerb in der EU schädigt. Insbesondere soll CESOP den sog. Karussellbetrug bekämpfen, bei dem Waren oder Dienstleistungen mehrmals zwischen verschiedenen Ländern gehandelt werden, ohne dass die entsprechende Mehrwertsteuer entrichtet wird.

CESOP soll auch die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten verbessern und die Verwaltungslasten für die ZDL verringern. Durch die Harmonisierung der Meldepflichten soll CESOP einen einheitlichen Binnenmarkt für Zahlungsdienste fördern und die Rechtssicherheit für alle Beteiligten erhöhen.

Hilfreiche Links:

BZSt – CESOP

Zentrales elektronisches Zahlungsinformationssystem (CESOP)

EUR-Lex – 32020R0283 – EN – EUR-Lex

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