Meldepflichten der Bundesbank 2026

Ein Beitrag von

Andreas Wegmann & AI friends

Veröffentlicht am

06.08.2026

Aktualisiert am

06.08.2026

Lesezeit

2 min

Die Deutsche Bundesbank erhebt von inländischen Finanzinstituten eine Vielzahl von strukturierten Daten, um ihren gesetzlichen Auftrag zur Gewährleistung der Stabilität von Zahlungs- und Verrechnungssystemen sowie zur Mitwirkung an der Geldpolitik des Eurosystems zu erfüllen. Diese umfassenden Meldepflichten lassen sich übersichtlich in vier Kernbereiche untergliedern:

1. Bilanz- und Ertragsstatistiken

  • Monatliche Bilanzstatistik: Monetäre Finanzinstitute (MFIs) und Nicht-MFI-Kreditinstitute müssen monatlich Daten zu ihren Aktiva und Passiva einreichen. Diese dienen als wichtiger deutscher Beitrag zur konsolidierten MFI-Bilanz des Euro-Währungsgebiets.
  • Kreditnehmerstatistik: Hierbei werden vierteljährlich vertiefende Angaben zu den vergebenen Krediten erhoben, aufgeteilt nach Fristigkeit, Wirtschaftssektor und Branche.
  • Gewinn- und Verlustrechnung (GuV): Einmal jährlich melden die Institute ihre Erträge und Aufwendungen, um eine detaillierte Analyse der Ertragslage und Performance des deutschen Bankensektors zu ermöglichen.

2. Kredit-, Zins- und Geldmarktstatistiken

  • Kreditdatenstatistik (AnaCredit): Granulare Stammdaten und Kreditrisikodaten zu Krediten an juristische Personen müssen gemeldet werden.
  • MFI-Zinsstatistik: Monatlich melden die Institute Zinssätze und Volumina für das Einlagen- und Kreditgeschäft mit Privat- und Firmenkunden.
  • Geldmarktstatistik: Regelmäßige Erfassung von täglichen Transaktionen im unbesicherten und besicherten Geldmarktbereich.
  • Bank Lending Survey (BLS): Vierteljährliche qualitative Befragung ausgewählter Banken bezüglich ihrer Richtlinien, Bedingungen und der Kreditnachfrage im privaten Nicht-Finanzsektor.

3. Zahlungsverkehrsstatistik (ZVS)

Diese Statistik erfasst Bestands- und Transaktionsdaten inländischer Zahlungsdienstleister. Sie dient Konjunkturanalysen und der Überwachung von Zahlungssystemen:
  • Halbjährlich (ZVS 1–6): Meldung von Kontenanzahlen, E-Geld-Aufladungswerten, Zahlungskarten nach Funktionen (z. B. Debit-/Kreditfunktion) sowie Akzeptanzstellen/Terminals wie Geldautomaten oder POS-Systemen. Ergänzend werden betrügerische Transaktionen (ZVS 5) inklusive finanzieller Verluste erfasst.
  • Vierteljährlich (ZVS 9): Detaillierte Erfassung gesendeter Transaktionen (z. B. Überweisungen, Lastschriften, Schecks), aufgeschlüsselt nach Ländern und standardisierten Händlerkategoriencodes (MCC).

4. Wertpapier-, Devisen- und Außenwirtschaftsstatistiken

  • Auslandsstatus: Monatliche Berichte über Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber dem Ausland – sowohl für die inländischen Institute als auch für deren Auslandsfilialen und Auslandstöchter.
  • Wertpapierinvestments & Emissionen: Berichte über eigene Schuldverschreibungen sowie über den Wertpapierbestand ausgewählter Bankgruppen auf Konzernebene.
  • Investmentvermögen & Verbriefungen: Berichte über verwaltete Vermögenswerte von Kapitalverwaltungsgesellschaften und Verbriefungszweckgesellschaften.
  • Derivate & Umsätze: Statistiken über außerbörsliche (OTC) Derivate und Devisenhandelsumsätze.

Meldevorgaben und Einreichung

Meldepflichtige Institute müssen alle Daten elektronisch über das Bundesbank-ExtraNet in festgelegten XML- oder CSV-Formaten übermitteln. Liegen in einem Berichtszeitraum keine meldepflichtigen Sachverhalte vor, ist zwingend eine Fehlanzeige abzugeben.

 

Weitere Informationen gibt es auch in diesem YouTube Video.

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