Ein Beitrag von
Andreas Wegmann & AI friends
Veröffentlicht am
06.08.2026
Aktualisiert am
06.08.2026
Lesezeit
2 min

1. Bilanz- und Ertragsstatistiken
- Monatliche Bilanzstatistik: Monetäre Finanzinstitute (MFIs) und Nicht-MFI-Kreditinstitute müssen monatlich Daten zu ihren Aktiva und Passiva einreichen. Diese dienen als wichtiger deutscher Beitrag zur konsolidierten MFI-Bilanz des Euro-Währungsgebiets.
- Kreditnehmerstatistik: Hierbei werden vierteljährlich vertiefende Angaben zu den vergebenen Krediten erhoben, aufgeteilt nach Fristigkeit, Wirtschaftssektor und Branche.
- Gewinn- und Verlustrechnung (GuV): Einmal jährlich melden die Institute ihre Erträge und Aufwendungen, um eine detaillierte Analyse der Ertragslage und Performance des deutschen Bankensektors zu ermöglichen.
2. Kredit-, Zins- und Geldmarktstatistiken
- Kreditdatenstatistik (AnaCredit): Granulare Stammdaten und Kreditrisikodaten zu Krediten an juristische Personen müssen gemeldet werden.
- MFI-Zinsstatistik: Monatlich melden die Institute Zinssätze und Volumina für das Einlagen- und Kreditgeschäft mit Privat- und Firmenkunden.
- Geldmarktstatistik: Regelmäßige Erfassung von täglichen Transaktionen im unbesicherten und besicherten Geldmarktbereich.
- Bank Lending Survey (BLS): Vierteljährliche qualitative Befragung ausgewählter Banken bezüglich ihrer Richtlinien, Bedingungen und der Kreditnachfrage im privaten Nicht-Finanzsektor.
3. Zahlungsverkehrsstatistik (ZVS)
- Halbjährlich (ZVS 1–6): Meldung von Kontenanzahlen, E-Geld-Aufladungswerten, Zahlungskarten nach Funktionen (z. B. Debit-/Kreditfunktion) sowie Akzeptanzstellen/Terminals wie Geldautomaten oder POS-Systemen. Ergänzend werden betrügerische Transaktionen (ZVS 5) inklusive finanzieller Verluste erfasst.
- Vierteljährlich (ZVS 9): Detaillierte Erfassung gesendeter Transaktionen (z. B. Überweisungen, Lastschriften, Schecks), aufgeschlüsselt nach Ländern und standardisierten Händlerkategoriencodes (MCC).
4. Wertpapier-, Devisen- und Außenwirtschaftsstatistiken
- Auslandsstatus: Monatliche Berichte über Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber dem Ausland – sowohl für die inländischen Institute als auch für deren Auslandsfilialen und Auslandstöchter.
- Wertpapierinvestments & Emissionen: Berichte über eigene Schuldverschreibungen sowie über den Wertpapierbestand ausgewählter Bankgruppen auf Konzernebene.
- Investmentvermögen & Verbriefungen: Berichte über verwaltete Vermögenswerte von Kapitalverwaltungsgesellschaften und Verbriefungszweckgesellschaften.
- Derivate & Umsätze: Statistiken über außerbörsliche (OTC) Derivate und Devisenhandelsumsätze.
Meldevorgaben und Einreichung
Meldepflichtige Institute müssen alle Daten elektronisch über das Bundesbank-ExtraNet in festgelegten XML- oder CSV-Formaten übermitteln. Liegen in einem Berichtszeitraum keine meldepflichtigen Sachverhalte vor, ist zwingend eine Fehlanzeige abzugeben.
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