Ein Beitrag von
Andreas Wegmann & AI friends
Veröffentlicht am
19.12.2025
Aktualisiert am
19.12.2025
Lesezeit
2 min
Am 18.12.2025 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein Orientierungsdokument für regulierte Finanzunternehmen veröffentlicht, das Hilfestellung beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) geben soll. Das Dokument ist nicht verpflichtend, soll aber die regulatorischen Anforderungen an den KI Einsatz vor dem Hintergrund des Digital Operational Resilience Act (DORA) verständlich machen. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über diese KI Orientierung der BaFin.

Wie definiert die EU KI-Verordnung den Begriff „KI-System“?
Nach Art. 3 Nr. 1 der EU KI-Verordnung ist ein KI-System ein „maschinengestütztes System, das für einen in unterschiedlichem Grade autonomen Betrieb ausgelegt ist und das nach seiner Betriebsaufnahme anpassungsfähig sein kann und das aus den erhaltenen Eingaben für explizite oder implizite Ziele ableitet, wie Ausgaben wie etwa Vorhersagen, Inhalte, Empfehlungen oder Entscheidungen erstellt werden, die physische oder virtuelle Umgebungen beeinflussen können“.
Die EU KI-Verordnung ist ebenso wie DORA der übergeordnete Rahmen, in dem die BaFin ihrer Aussichtspflicht nachkommt.
Programmieren mit KI Tools
Auch das Programmieren mit KI-Tools ist explizit in der KI Orientierung der BaFin genannt. Der „Code-Erzeugung mit KI-Assistenten“ wird einen eigener Abschnitt gewidmet und stellt klar, dass die regulatorischen Anforderungen unabhängig davon gelten, wer den Code geschrieben hat. Wer Software mit KI entwickelt, muss über angemessene Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um die Ergebnisse beurteilen und testen zu können. Es muss z.B. geprüft werden, inwieweit der generierte Code externe, KI-basierte Funktionen (z. B. über APIs) aufruft, ohne dass dies beabsichtigt war.
Fazit für Finanzunternehmen
Quelle: KI Orientierung BaFin
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