Ein Beitrag von
KI Promter: Andreas Wegmann
Veröffentlicht am
20.05.2025
Aktualisiert am
21.05.2025
Lesezeit
3 min
Ab Oktober 2025 müssen die Banken im Euro-Raum den Kontoinhabenden die Möglichkeit anbieten, Überweisungen in Echtzeit (SEPA Instant Payments, SCT Inst) sowohl empfangen als auch senden zu können. Nachdem das European Payment Council (EPC) sehr viel Dokumente dazu veröffentlicht hat, ist es nicht leicht Detailfragen zu klären. Eine dieser Fragen ist, wie und wann genau der Empfänger einer Zahlung benachrichtigt werden muss. Es geht also um die SCT Inst Zahlungsbestätigung für Empfänger.
Keine Rechtsgrundlagen für eine SCT Inst Zahlungsbestätigung?
Weder die EPC-Dokumente zum SEPA Instant Credit Transfer noch die EU-Verordnung (EU) 2024/886 schreiben explizit vor, dass der Zahlungsempfänger bei Eingang einer Instant-Zahlung aktiv benachrichtigt werden muss. Im SCT Inst Rulebook des EPC wurde lediglich eine optionale „Gutschrift-Benachrichtigung“ für den Begünstigten eingeführt – d. h. ein optionaler ISO-20022-Nachrichtentyp (z. B. camt.054), mit dem die Empfängerbank dem Kontoinhaber eine erfolgreiche Instant-Überweisung anzeigen kann. Diese Option stellt jedoch keine verpflichtende Regelung dar, sondern einen freiwilligen Service der kontoführenden Bank.
Die EU Verordnung konzentriert sich auf die Pflicht zur sofortigen Gutschrift: Die Bank des Empfängers muss den überwiesenen Betrag innerhalb von max. 10 Sekunden nach Eingang des Überweisungsauftrags dem Empfängerkonto gutschreiben und der Bank des Zahlenden die Ausführung bestätigen. Außerdem wird vorgeschrieben, dass die Bank des Zahlenden den Zahlenden unverzüglich und unentgeltlich informieren muss, ob die Echtzeitüberweisung dem Empfänger gutgeschrieben wurde (bzw. ob sie fehlgeschlagen ist). Eine vergleichbare Verpflichtung zur Benachrichtigung des Zahlungsempfängers findet sich jedoch weder in der Verordnung noch im EPC-Regelwerk.
Frage 47
Es gab beim EPC im Rahmen der Q&A Phase einen Dialog, der dieses Thema ebenfalls aufgegriffen hat:
„Is the beneficiary PSP obliged to send a confirmation message to the beneficiary customer immediately after the SCT Inst transaction has been credited to the beneficiary account?“
Antwort (sinngemäß zusammengefasst):
Die Bank des Empfängers (Beneficiary PSP) ist nicht verpflichtet, dem Zahlungsempfänger (also dem eigenen Kunden) unmittelbar nach der Gutschrift eine separate Bestätigungsnachricht zu senden. Die Bank muss jedoch sicherstellen, dass der Zahlungseingang sofort nach der Gutschrift auf dem Konto des Empfängers verfügbar und sichtbar ist, z.B. im Online-Banking oder über andere Kanäle.
Die konkrete Art und Weise der Information (Push-Nachricht, E-Mail, Kontoanzeige etc.) ist nicht vorgeschrieben und liegt im Ermessen der Bank.
Warum ist die SCT Inst Zahlungsbestätigung wichtig?
Nachdem das EPC mit SCT Inst auch das Ziel verfolgt, Zahlungen am „Point of Interaction“ (POI) zu unterstützen (Positionspapier EPC 100-21 vom Mai 2021), kann eine geeignete SCT Inst Zahlungsbestätigung in diesem Umfeld entscheidend sein. Erfolgt eine SCT Inst Zahlungsbestätigung so schnell wie bei einer Kartenzahlung, hätten die Kartenorganisationen plötzlich eine gewaltige Konkurrenz. Per Regularium dürfen SCT Inst Transaktionen nicht mehr kosten als Überweisungen, was auch die empfangende Seite betrifft. Bei Kartenzahlungen entstehen dem Händler Kosten zwischen 1-3 Prozent, während eine SCT Inst Zahlung nur einen Buchungsposten verursacht.
Fazit
Ohne zwingende Benachrichtigungsvorschrift für den Zahlungsempfänger bleibt es den Banken überlassen, wie genau sie ihre Kunden über Geldeingänge informieren. Während Privatkunden hier kaum Anforderungen haben werden, werden Unternehmen mit Geschäften am POI recht schnell Lösungen in Echtzeit fordern. SCT Inst Transaktionen am POI werden zu Lasten von Karten- und Wallet-Lösungen gehen, also ganz im Sinne der EU.
Wenn Sie auf der Suche nach technischen Lösungen in diesem Umfeld sind, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
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